Gocher Berghof

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ellen und Mathias Langanke GbR
Gocher-Berghof Ferienwohnungen und Pension

1. Geltung dieser Bedingungen

1.1  Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung einschließlich der zukünftigen zwischen dem Besteller (im Folgenden: Mieter) und der Ferienwohnungen Gocher-Berghof (im Folgenden: Vermieter)

Dieser erfasst den Mietvertrag und sämtliche anlässlich der Durchführung dieser Verträge erbrachten Leistungen jeweils zur Ferienwohnungen Gocher-Berghof gehörenden Gebäude und Flächen.

2. Vertragsabschluss

2.1 Angebote der Vermieter sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich.

2.2 Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung oder das Gästezimmer durch Annahme des Mieters gebucht wird. Falls die Buchung aus Zeitgründen nicht erfolgen konnte, wird der Vertrag mit der Bereitstellung der Ferienwohnung/Gästezimmer geschlossen. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Ist der buchende Mieter nicht gleichzeitig der Nutzer, so haften der buchende Mieter und der Nutzer der Ferienwohnung als Gesamtschuldner für die Verpflichtung der Buchung.

2.3 Der Mietpreis ist wöchentlich im Voraus, kostenfrei auf das Konto der Ferienwohnungen Gocher-Berghof oder bei Anreise in bar vor Ort zu zahlen.

2.4 Es steht dem Vermieter frei, eine Buchung schriftlich zu bestätigen. Stornierungen und vergleichbare Erklärungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.

2.5 Die Bestimmung des § 545 BGB, wonach sich der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern nicht der Vermieter nach dem Ende des Mietvertrags seinen der Verlängerung des Mietvertrages entgegenstehenden Willen erklärt, finden keine Anwendung.

3. Bereitstellung und Abreise

3.1 Gebuchte Ferienwohnungen/Zimmer stehen dem Mieter am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich ein anderer Anreisetag vereinbart wurde, behält sich der Vermieter das Recht vor, gebuchte Ferienwohnungen/Zimmer anderweitig zu vergeben.

3.2 Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Ferienwohnungen/Zimmer besteht nicht. Sind in der Buchungsbestätigung bestimmte Wohnungen zugesagt, sind diese aber nicht verfügbar, so kann der Vermieter gleichwertigen Ersatz im Haus oder anders wo zur Verfügung stellen. Weitergehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.

3.3 Eine Unter- oder Weitervermietung der Ferienwohnungen/Zimmer ist ausgeschlossen. Die Belegung der Ferienwohnungen/Zimmer mit mehr als der gebuchten Personenanzahl bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Ein Verstoß gegen diese Vereinbarung bedeutet die sofortige Beendigung des Mietverhältnisses ohne Rückerstattung der Miete. Sollten zusätzliche Personen, auch nur vorübergehend, die Wohnung benutzen so ist dies grundsätzlich mit dem Vermieter abzustimmen.

3.4 Lärm ist grundsätzlich zu vermeiden.

3.5 Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der Anreise auszuweisen. Der Mieter ist ebenfalls verpflichtet den polizeilichen Meldeschein vollständig mit seinen persönlichen Angaben auszufüllen und zu unterschreiben.

3.6 Die Abreise am Abreisetag muss bis spätestens 10.30 Uhr erfolgen. Der Mieter hat die Verpflichtung die Ferienwohnung in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Die Reinigung von Küchengegenständen (Geschiss, Besteck usw.) obliegt dem Mieter. Der Müll ist vor Abreise zu entsorgen.
Sollten bei Abreise des Mieters/Rückgabe Schäden festgestellt werden, die nachweislich durch schuldhaftes Verhalten entstanden sind, ist eine Sicherheitsleistung in bar zu hinterlegen. Nach Durchführung der Reparaturkosten wird der Vermieter umgehend gegenüber dem Mieter hinsichtlich der tatsächlichen angefallenen Reparaturkosten abrechnen.

3.7 Bei den Ferienwohnungen und Zimmern handelt es sich ausschließlich um Nichtraucherbereiche.

3.8 Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Ferienwohnungen Gocher-Berghof und gegen Berechnung mitgebracht werden.

3.9 Eine Verlängerung des Aufenthaltes über den im Mietvertrag vereinbarten Zeitraum hinaus ist nur nach vorheriger rechtzeitiger Absprache mit dem Vermieter möglich.  Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.

3.10 Der Mieter ist verpflichtet während der Vertragszeit eine private Haft und Schlüsselhaftpflicht zu unterhalten.

4. Kündigung

4.1 Der Vermieter kann aus wichtigem Grunde kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Zahlungen nicht bis zum vereinbarten Datum geleistet wurden. Der Mieter seinen vereinbarten, zeitlich fest gelegten Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachkommt. Höhere Gewalt, Streik, unverschuldete Betriebsstörungen oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Die Ferienwohnungen Gocher-Berghof begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Übernachtung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Ferienwohnungen Gocher-Berghof in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaft- bzw. Organisationsbereich der Ferienwohnungen Gocher-Berghof zuzurechnen ist. Gegebenenfalls müssen Wohnungen unverzüglich geräumt werden. Eine unerlaubte Unter- oder Weitervermietung der Überlassenden Räume vorliegt. Der Vermieter setzt den Mieter von der Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich schriftlich oder auf anderer geeigneter Weise in Kenntnis. In den vorgenannten Fällen der Kündigung entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadenersatz. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche der Ferienwohnungen Gocher-Berghof bleiben unberührt.

5. Haftung

5.1 Gegenstände, die der Mieter in den Räumen des Vermieters zurückgelassen hat, werden nur bis kurz nach Mietende und auf Anfrage, Risiko und Kosten des Mieters nachgesandt

5.2 Soweit dem Mieter ein Stellplatz auf dem Gelände oder in der Garage (auch ohne Entgelt) zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Dies gilt auch für Fahrräder oder dergleichen.

Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge haftet die Ferienwohnungen Gocher-Berghof nicht.

5.3 Unbeschadet der Reglung in Ziffer 5.1 bis 5.2 ist die Haftung der Ferienwohnungen Gocher-Berghof für Schäden gleich welcher Art (vertraglich oder deliktisch) ausgeschlossen. Eine Haftung des Vermieters für Feuer, Diebstahl und Unfall wird nicht übernommen und ist daher ausdrücklich ausgeschlossen.

5.4 Alle vom Vermieter während der Mietdauer bereitgestellten Gegenstände werden vom Mieter auf eigene Gefahr benutzt. Eine Haftung seitens des Vermieters ist ausgeschlossen.

5.5 Wird durch fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten des Mieters ein Fehl oder Brandalarm mit den daraus resultierenden Schäden der Ferienwohnungen Gocher-Berghof (Feuerwehreinsatz, Zimmerschaden usw.) verursacht, ist der Mieter zur Zahlung verpflichtet.

6. Erfüllungsort, Gerichtsstand

6.1 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, Gerichtsstand ist Goch

6.2 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, dass gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

6.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksam ersetzen, die dem angestrebten Zweck und Ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahe kommen.

7. Datenschutz

Der Vermieter ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Mieter – auch wenn diese von Dritten stammen – im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.

8. Stornierungen

Sollte der Mieter trotz erfolgter Buchung vom Vertrag zurücktreten, besteht eine Schadensersatzpflicht seitens des Mieters. Bei Fragen hierzu steht der Vermieter für Informationen zur Verfügung.

Der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung wird empfohlen!